Schulvorstand
Seit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule ist der Schulvorstand als neues zentrales Organ der Schule ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung.
In ihm arbeitet die Schulleitung mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften zum Wohl unseres Gymnasiums verantwortlich zusammen.
An der Helene-Lange-Schule besteht der Schulvorstand aus 12 Personen:
- Schulleitung
- 3 gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigen
- 3 gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Schülerinnen und Schüler
- 5 gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte
Die Amtszeit der gewählten Lehrkräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten beträgt 2 Jahre, diejenigen der Schülerinnen und Schüler ein Jahr.
Die Schulleiterin ist Kraft ihres Amtes Mitglied des Schulvorstandes und gleichzeitig Vorsitzende dieses Gremiums. Bei Abstimmungen gibt bei Stimmengleichheit ihre Stimme den Ausschlag.
Der Schulvorstand hat sich eine Geschäftsordnung gegeben:
Er entscheidet nach § 38a Abs. 3 NSchG über
- die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume (Deregulierung“),
- den Plan über die Verwendung der Haushaltmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiter,
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (Ganztagsschulen, § 23 NSchG),
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
- Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grundschulen,
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
- Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
- Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation) und
- Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).