Schulelternrat

Die Elternvertretungen sind mehrstufig organisiert:

  • Klassenelternschaften
  • Schulelternrat
  • Gemeinde- und Kreiselternräte
  • Landeselternrat

Außerdem wirken die Erziehungsberechtigen durch Vertreterinnen und Vertreter mit im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen, in kommunalen Schulausschüssen, in Landesschulbeirat.

Die Elternvertretungen stellen das Bindeglied zwischen Schule und Eltern dar. Sie haben vor allem das Recht, über alle Angelegenheiten, die Interessen von Eltern betreffen, informiert zu werden. Sie sollen zu allen grundsätzlichen Fragen gehört werden. Bei einigen Entscheidungen hat die Elternvertretung auch ein ausdrücklich geregeltes Mitwirkungsrecht.

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften ist an der Helene-Lange-Schule geprägt durch Fairness und gegenseitige Wertschätzung.

Informationen bzw. eine Übersicht zur Elternarbeit an der Helene-Lange-Schule finden Sie unter Downloads.

Den Schulelternrat erreichen Sie per E-Mail unter ser@hlshannover.de .

 

Geschäftsordnung des Schulelternrates

Mitwirkung der Eltern

Die Eltern einer Klasse wählen zwei Personen aus ihrer Mitte als Vertreter:innen aus. Diese halten den Kontakt zur Klassenleitung und sind Ansprechpartner für allgemeine Fragen aus der Elternschaft. Sie laden zu den Elternabenden ein, legen die Tagesordnung fest und leiten die Versammlung.

Die Klassenkonferenz trifft Entscheidungen, die ausschließlich die Klasse betreffen z.B. Beratung über Schüler:innen, Zensuren, Versetzungen, das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordination der Hausaufgaben. Teilnehmer/innen sind Lehrkräfte einer Klasse sowie die gewählten stimmberechtigten Eltern- und Schülervertreter:innen. Da die Klassenelternvertreter:innen Informationen aus der Elternschaft bekommen, ist es sinnvoll, wenn eine/r der Elternvertreter:innen in die Klassenkonferenz gewählt wird. Den Vorsitz hat die Klassenleitung. In jedem Schuljahr finden zwei Zeugniskonferenzen statt. Die Eltern- und Schülervertreter:innen haben Mitsprache- und Stimmrecht, außer bei der Vergabe von Noten.

Alle Klassenelternvertreter:innen (einschließlich Stellvertreter:innen) bilden den Schulelternrat. Der SER ist das höchste Gremium der Eltern an der Schule. Er trifft sich auf Einladung des/der Vorsitzenden. Zu den Aufgaben gehören die Wahlen des Vorstands und der Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen. Der SER berät über alle die Eltern berührenden Fragen und trifft erforderlichenfalls hierzu Beschlüsse. Zu den Sitzungen wird die Schulleitung eingeladen und bei Bedarf kompetente Ansprechpartner:innen zu speziellen Themen.

Die Gesamtkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Dort sind alle Lehrkräfte sowie jeweils 14 Eltern- und Schülervertreter:innen stimmberechtigt.

Es gibt für fast jedes Fach eine eigene Fachkonferenz, auf der die Fachlehrkräfte mit den Eltern- und Schülervertreter:innen die fachbezogenen Probleme, Vorgehensweisen im Unterricht, neue Fachbücher usw. besprechen.