Sekundarstufe II

Wir bieten in der Oberstufe neben dem sprachlichen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem naturwissenschaftlichen Profil auch das musisch-künstlerische Profil mit etlichen Kurswahlkombinationen an.

Beim Kursangebot in der Oberstufe kommen wir dabei ohne die Kooperation mit anderen Schule aus, d.h. alle Kurse finden in unseren vier Wänden, mit unseren Schüler*innen und unseren Lehrkräften statt. Das empfinden wir als sehr positiv, und es hält uns „familiär“ zusammen.

Auch der Unterricht in der Sek II findet natürlich in Doppelstunden statt, weil gerade den Schüler*innen der Oberstufe über die 90 Minuten die kontinuierliche Arbeit an einem Thema nicht schwerfällt und sie das Thema besser durchdringen können.

Organisation

Die Jahrgangsleiter sind Ihre Ansprechpartner in der Schulleitung:

  • Jahrgang 11: Herr StD Wohlgehagen und Herr StR Katemann.
  • Jahrgängen 12 und 13: Herr StD Wohlgehagen und Herr StD Zwake

Klausurenplanung

Ein individueller Klausurenplan findet sich im Portal webuntis bzw. wird in der App Untis Mobile angezeigt.

Informationen zu Schulabschlüssen

Informationen zu Schulabschlüssen finden Sie hier (Stand: 09/2020).

Kurse und Kurswahlen

Umwahlen von Kursen sind in der Regel nicht möglich. Die Umwahl von Prüfungsfächern kann möglich sein (formloser Antrag an den Jahrgangsleiter).

Versäumnisheft

Jeder Schüler führt ein Versäumnisbuch in der Größes eines DIN-A5 Heftes.

Mögliche Folgen von Versäumnis, die durch die Oberstufen-Verordnung geregelt sind:

  • „Hat die Schülerin oder der Schüler Unterricht versäumt und kann deshalb die Leistung in einem Fach nicht bewertet werden, so gilt der Unterricht als mit der Note ungenügend abgeschlossen. …“ (§ 7(4) VO-GO)
  • „Hat die Schülerin oder der Schüler Unterricht versäumt und kann die Leistung in einem Fach deshalb nicht bewertet werden oder wird eine Unterrichtsleistung mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Belegungsverpflichtung in diesem Fach nicht erfüllt.“ (§ 12(4) VO-GO).

Die Oberstufenverordnung

Geregelt ist die Oberstufe an allen gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen durch die Oberstufenverordnung: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) .

Das Abitur

Das Abitur ist geregelt über die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK).

Nützliche Informationen zum Zentralabitur einzelner Fächer

Musteraufgaben

Für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik stehen den Ländern seit dem Prüfungsjahr 2017 Abituraufgabenpools zur Verfügung. Ab dem Prüfungsjahr 2025 werden auch für die naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie und Physik ländergemeinsame Pools bereitgestellt.

Informationen zum Zentralabitur

Im aktualisierte Informationen zum Zentralabitur finden Sie hier. Neben den verbindlichen Hinweisen für alle Fächer im Zentralabitur finden Sie hier Operatoren und die Abituraufgaben der letzten Jahre.

Operatoren

Was bedeuten einzelne so genannte Operatoren („Bestimme“, „Berechne“, „Stelle dar“, „Gib wieder“, … im jeweiligen Fach. (→ Link)

Die Kultusministerkonferenz zur gymnasialen Oberstufe

http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/sekundarstufe-ii-gymnasiale-oberstufe.html